Gastaufnahmebedingungen
1. Einbeziehung der Gastaufnahmebedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Auftraggeber/Gast und dem Beherbergungsbetrieb – nachstehend „BHB“ abgekürzt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung (entsprechend Ziff. 2.2) bietet der Auftraggeber/Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Objektbeschreibung auf dem Buchungsportal www.thestayresidence.de, Katalog, Gastgeberverzeichnis etc.).
2.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote erfolgt auf elektronischem Weg durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars unter www.thestayresidence.de/buchen, schriftlich per Email oder Telefax oder mündlich.
2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Auftraggeber/Gast zustande. Wird die Buchungsbestätigung in elektronischer Form erteilt, erfolgt keine weitere schriftliche Buchungsbestätigung.
3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
3.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils auf der Buchungsgrundlage (gem. Ziffer 2.1.) dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen, Komfort und Ausstattung des BHB und der gebuchten Unterkunft.
3.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
4.2. Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich insbesondere vor Ort gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind. Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Auftraggeber/Gast geltend zu machen.
4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Tritt der Gast/Auftragnehmer von der Buchung zurück, bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen, es sei denn, der BHB hat die Gründe für den Rücktritt zu vertreten.
5.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftraggeber/Gast jedoch bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3. Tritt der Auftraggeber/Gast zu einem späteren Zeitpunkt zurück, bleibt der vereinbarte Aufenthaltspreis in voller Höhe zur Zahlung fällig.
5.4. Der BHB hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.5. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.6. Die ersparten Aufwendungen des BHB werden pauschaliert in Ansatz gebracht. Demnach bezahlt der Gast/Auftraggeber im Falle des Rücktritts:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60% des vereinbarten Preises, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
5.7. Dem Auftraggeber/Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Auftraggeber/Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.8. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
6.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Auftraggeber/Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
6.2. Der Auftraggeber/Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
6.3. Der Auftraggeber/Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Auftraggeber/Gast ganz oder teilweise entfallen.
6.4. Der Auftraggeber/Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Auftraggeber/Gast sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
6.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Auftraggeber/Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
6.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber/Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, bei Verletzung von Leben Körper und Gesundheit, soweit sich vertragstypische vorhersehbare Schäden realisiert haben oder soweit vertragswesentliche Pflichten – durch welche die Vertragsdurchführung erst ermöglicht wird – verletzt wurden. Auch in diesen Fällen ist der Ersatz des entgangenen Gewinns ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen wird dem BHB voll zugerechnet.
7.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Verjährung
8.1. Ansprüche des Auftraggeber/Gast aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Auftraggeber/Gast aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber/Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3. Schweben zwischen dem Auftraggeber/Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber/Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber/Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Der Auftraggeber/Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
9.3. Für Klagen des BHB gegen den Auftraggeber/Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Auftraggeber/Gast, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.